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   BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83   

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https://dejure.org/1984,3142
BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,3142)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - VII ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,3142)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - VII ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,3142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abbedingen der gesetzlichen Regelungen zu Vertragsstrafen - Möglichkeit des gesetzlichen Erfordernisses des Vorbehaltes der Vertragstrafe - Vermeidung von unbilligen Härten für den Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1984, 643
  • ZfBR 1984, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83
    In allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das gesetzliche Erfordernis des Vorbehaltes nicht vollständig abbedungen werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 85, 305).

    Durch § 3 k Abs. 2 AVB der Klägerin würden die Belange des Schuldners ohne Rücksicht auf die in § 341 Abs. 3 BGB enthaltene, dem billigen Interessenausgleich dienende Zielsetzung des Gesetzgebers einseitig vernachlässigt (BGHZ 85, 305, 311 m.w.N.).

    Zwar wäre eine Bestimmung zulässig, wonach die Klägerin sich eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten müßte, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen dürfte (BGHZ 72, 222; 85, 305, 310).

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83
    Zwar wäre eine Bestimmung zulässig, wonach die Klägerin sich eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten müßte, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen dürfte (BGHZ 72, 222; 85, 305, 310).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 192/80

    Fertigstellung eines Werks durch einen anderen Unternehmer nach Kündigung des

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83
    Einen Vorbehalt der Vertragsstrafe bei der Abnahme hat sie nicht behauptet (vgl. a. BGHZ 80, 252) Daß die Klägerin vor Abnahme oder später die Vertragsstrafe gefordert hat, kann an dem eingetretenen Verlust des Anspruchs nichts mehr ändern.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04

    VOB-Vertrag: Vorbehalt bei Abnahme als Voraussetzung des Vertragsstrafenanspruchs

    Ist die Werkleistung - wie im Streitfall - abgenommen, muss der Auftraggeber zur schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (vgl. BGH BauR 1977, 280 f. [juris-Rn. 10]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 12]; OLG Düsseldorf BauR 1977, 281 f. [juris-Rn. 44]; a. A. Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 341 Rn. 3).

    Zwar kann das Erfordernis eines Vorbehaltes bei der Abnahme (§ 341 Abs. 3 BGB) auch formularvertraglich in dem Sinne abbedungen werden, dass der Vorbehalt noch mit der Schlusszahlung geltend gemacht werden darf (vgl. BGH BauR 1981, 374 ff. [juris-Rn. 9]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 16]; 2000, 1758; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn. 52]).

  • OLG Jena, 26.01.1999 - 8 U 1273/98

    Kann für verspätete Rechnungslegung Vertragsstrafe vereinbart werden?

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  • OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00

    Vertragsstrafen häufig AGB-rechtlich unwirksam!

    Aus der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsstrafenvereinbarung als AGB ergibt sich ihre Unwirksamkeit: Die im Zusammenhang mit der Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 4.5 des Vertrages getroffene Regelung, dass die Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten werden muss, ist in AGB ebenso wenig möglich (BGH BauR 1984, 643; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2284), wie eine verschuldensunabhängige Verwirkung (OLG Frankfurt, BauR 1999, 51; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2049), genauso wenig wie eine Vereinbarung des Inhalts, dass die verwirkte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen ist (BGH BauR 1984, 643).
  • OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf

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  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

    Eine solche Abschwächung des § 341 Abs. 3 BGB hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand (BGHZ 72, 222ff., 226; 85, 305ff., 311; BGH, BauR 1984, 643f.; Beck'scher VOB-Kommentar-Bewersdorff, VOB Teil B, 1997, § 11 Nr. 4 Rn. 40).
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